Ein Anschlußvertrag zur Vermittlung von T-Online-Anschlüssen wurde heute abgeschlossen.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Sie bleiben deshalb gerade nicht "Herr der von ihr gesetzten Verweisungsbestimmung" - dazu müßten sie eine automatische Beendigung der Verweisungswirkung verbunden mit Verhandlungen über einen jeweiligen Anschlußvertrag vorsehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)