Allerdings gilt diese Befreiung vom Anschlußzwang nur unter einer Bedingung: Wer die Biotonne nicht haben will, muß nachweisen, daß er selbst seinen Bio-Müll kompostiert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
"Bei den kleinen Leuten wird dem Anschlußzwang nicht so lax umgegangen."
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)