Nach Meinung von VW haben Opel/GM gegen Paragraph 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, der betitelt ist mit 'Anschwärzung'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Anschwärzung nach § 14 UWG setzt voraus, daß über einen Geschäftsinhaber, seine Waren oder Leistungen eine geschäfts- oder kreditschädigende Tatsache behauptet oder verbreitet wird, die unwahr oder nicht erweislich wahr ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)