Denn Geringverdiener gelten zwar als nicht mehr arbeitslos, können aber gleichwohl Anspruch auf Leistungen haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.10.2005)
Anspruch auf Leistungen haben generell Handwerker, Techniker, Kaufleute und andere Fachkräfte, die einen rechtlich geregelten Abschluß anstreben, der über dem Niveau ihrer beruflichen Erstausbildung steht.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2004)