Der Sicherungsschein, den der Urlauber vom Reiseveranstalter erhält, dokumentiert und garantiert den Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, falls der Veranstalter Konkurs anmeldet.
( Quelle: Die Welt 2001)
Ein ausscheidendes Vereinsmitglied hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung seines Aufnahmebeitrags.
( Quelle: Westfalenpost vom 02.08.2005)