Anspruch auf Rückerstattung

  1. Der Sicherungsschein, den der Urlauber vom Reiseveranstalter erhält, dokumentiert und garantiert den Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, falls der Veranstalter Konkurs anmeldet. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Ein ausscheidendes Vereinsmitglied hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung seines Aufnahmebeitrags. ( Quelle: Westfalenpost vom 02.08.2005)