Hat sich hier nicht ein Beschäftigungsverhältnis entwickelt, mit der Folge, dass die Frau Anspruch auf Vergütung, Urlaub, et cetera hat?"
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2005)
Diese haben Anspruch auf Vergütung ihrer Aufwendungen, doch dazu ist die Weltorganisation finanziell nicht in der Lage.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ist dagegen der Architekt seinen Aufgaben nicht richtig nachgekommen - was der Bauherr nachweisen muss - hat der Architekt nach einer Kündigung nur Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.01.2003)