Anspruchsberechtigt ist eine Partei, die mindestens 0,5 Prozent der Stimmen bei einer Bundestags- oder Europawahl oder ein Prozent bei der jeweils letzten Landtagswahl erreicht hat.
( Quelle: Handelsblatt vom 22.09.2005)
Anspruchsberechtigt sind Holocaust-Überlebende, deren Vermögen oder Konten von den Banken beschlagnahmt oder eingezogen wurden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)