Die Stufenregelung nach Geburtsjahr kalkuliert eiskalt mit dem Tod vieler Anspruchsberechtigter, Auflösung der unwürdigen Strukturen in Heimen und Änderung des Vormundschafts- und Pflegewesens.
( Quelle: TAZ 1986)
Wenn ein Anspruchsberechtigter am 1. Januar 1994 oder danach verstorben ist, können die Erben diesen Antrag stellen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)