Antragsberechtigt sind alle privaten Investoren mit einem konkreten Vorhaben in einem Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsland.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.04.2004)
Antragsberechtigt für das zinsgünstige Baugeld sind junge Ehepaare, solange keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Begründung: Antragsberechtigt seien ausschließlich Privatpersonen und Unternehmen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.09.2002)
Antragsberechtigt sind im Moment nur Privatpersonen.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)