Antragsberechtigt

  1. Antragsberechtigt sind alle privaten Investoren mit einem konkreten Vorhaben in einem Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsland. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.04.2004)
  2. Antragsberechtigt für das zinsgünstige Baugeld sind junge Ehepaare, solange keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Begründung: Antragsberechtigt seien ausschließlich Privatpersonen und Unternehmen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.09.2002)
  4. Antragsberechtigt sind im Moment nur Privatpersonen. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)