Antragsberechtigung

  1. Er hat den Antrag der TCGG auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung - die Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen - für die Spenerstraße 25 wegen "mangelnder Antragsberechtigung" abgelehnt. ( Quelle: TAZ 1997)