Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Einreise grundsätzlich auch dann möglich sein muss, wenn keine Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sind.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.06.2001)
Die Ämter zahlen frühestens ab dem Tag der Antragstellung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Hauseigentümer können sich bei der Hotline über die Förderbedingungen und Einzelheiten der Antragstellung informieren.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.08.2002)