"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth bezeichnete das Urteil als "gut für das deutsche Recht, das dem Minderjährigenschutz wieder einen hohen Stellenwert einräumt".
( Quelle: )
Sein Anwalt Alexander Eberth sieht in der Abschiebung einen Verstoß gegen den besonderen Schutz der Familie wie er im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 16.07.2002)
"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth warf Beckstein vor, dieser mache aus seinem Mandanten "eine Kultfigur".
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.06.2005)