Sein ziviler Anwalt Paul Bergrin beantragte daraufhin, dem Befehlshaber des militärischen Geheimdienstes in Abu Ghureib, Oberst Thomas Pappas, Schutz vor Strafverfolgung zu gewähren, um ihn zu einer Aussage zu bewegen.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.08.2004)