Sie stellten nach Auskunft der Deutschen Anwaltsauskunft fest, dass durch die Öffnung der Außenentlüftungsanlage Essensgerüche und Dämpfe konzentriert aus der Küche des Wohnungseigentümers in das gemeinschaftliche Eigentum geblasen würden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)