Und deshalb hat es im Amtsgericht Stuttgart natürlich schon Aufsehen erregt, daß der an sich nun wirklich nicht zuständige Anwaltsgerichtshof in ganz ungewöhnlicher Form zu Toto-Lotto Stellung genommen hat.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Wie gesagt, das Verfahren läuft schon beim Anwaltsgerichtshof, und mehrere unabhängige Gerichte haben den Beschluss inzwischen schon verworfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der Anwaltsgerichtshof urteilte, der frühere Richter habe "massiv gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen".
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)