Das Raster, das der Gesetzgeber dazu im so genannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für Staatsbedienstete anlegte, ist nach Ansicht des BVG jedoch weiterhin viel zu grob.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.07.2004)
Zusammen mit dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) regelt es die Überführung ostdeutscher Renten in westdeutsches Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)