"Eine Bank, welche eine wegen Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden nichtige Anweisung ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspurch gegen den Anweisenden."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Eine Bank, welche eine wegen Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden nichtige Anweisung ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspurch gegen den Anweisenden."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)