Kinder unter 16 Jahren aus den ehemaligen Anwerberstaaten Türkei, Tunesien, Marokko, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina, die erstmals in die Bundesrepublik zu ihren Eltern reisen, brauchen demnach künftig ein Visum.
( Quelle: TAZ 1997)