Was eine gewisse Apothekendichte anbetrifft, möchte ich sagen, daß diese vom Gesetzgeber gewollt ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Anders sieht es in den neuen Bundesländern aus: Bei einer Apothekendichte von 1:5760 ('Schlußlicht' ist hier der Freistaat Sachsen mit 1:6100, am günstigsten schneidet Thüringen mit 1:5400 ab) gibt es in manchen Regionen noch Nachholbedarf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)