Apothekerhonorare

  1. Die Berechnungsbasis der Apothekerhonorare wurde nämlich geändert: Statt hohen prozentualen Aufschlägen berechnen sie nun 8,10 Euro und einen dreiprozentigen Aufschlag auf jede rezeptpflichtige Arznei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.06.2003)