Das Düsseldorfer Landgericht wies einen Eilantrag von Wettbewerbsschützern und Apothekervertretern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen dm aus formalen Gründen zurück und fällte keine inhaltliche Entscheidung.
( Quelle: Abendblatt vom 03.09.2004)