Das entschied die Appellationskammer des internationalen Jugoslawien-Tribunals in ihrem nunmehr rechtskräftigen Urteil gegen den bosnisch- serbischen General Radislav Krstic.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2004)
Sollte die Appellationskammer diesen Einspruch zurückweisen, und der Fall nicht doch noch im letzten Moment außergerichtlich beigelegt werden, wird ein Geschworenengericht über die Klagen entscheiden.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.06.2004)