Arbeitgeber-Organisation

  1. Er muß auch nicht mehr prüfen, ob die bisher laut Tarifvertragsgesetz nötigen Voraussetzungen vorliegen wie öffentliches Interesse und Beschäftigung von mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben, die einer Arbeitgeber-Organisation angehören. ( Quelle: Welt 1998)