Die Arbeitgeber schlagen Alarm, doch muss daran erinnert werden, dass sie zurzeit über die Pflegeversicherung nicht klagen dürfen: Sie haben bei der Einführung für ihren hälftigen Arbeitgeberanteil einen Ausgleich erhalten.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.03.2003)
Geyer sagte, bei einer Umstellung auf ein Beitragssystem wären die Kosten für den Staat um bis zu 50 Prozent höher, weil er dann den Arbeitgeberanteil zahlen müsste.
( Quelle: )
Laut Gesundheitsreformgesetz darf maximal ein Monatsbeitrag (einschließlich Arbeitgeberanteil) zurückgezahlt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)