Arbeitgeberbeiträge

  1. Arbeitgeberbeitrag: Die Arbeitgeberbeiträge werden für abhängig Beschäftigte in reguläre Bestandteile des Bruttolohns umgewandelt und damit besteuert und sozialversicherungspflichtig. ( Quelle: Tagesschau Online vom 16.07.2004)
  2. Die Krankenversicherungsbeiträge sollten an den Gesamteinkünften berechnet, die Arbeitgeberbeiträge eingefroren werden, so daß die Versicherten allein die Erhöhungen aufbringen müßten. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Zum anderen müsste der Staat aus Steuermitteln die Arbeitgeberbeiträge der Beamten und öffentlich Bediensteten bezahlen, sollten diese in die Bürgerversicherung integriert werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2003)
  4. Außerdem habe er Arbeitgeberbeiträge von rund einer halben Million Mark nicht oder verspätet überwiesen die Zahlung von rund 230 000 Mark stehe noch aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Nicht akzeptabel sei auch der Verzicht auf Arbeitgeberbeiträge zur Alterssicherung der Arbeitnehmer. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Der Grund: Seit über 30 Jahren finanzieren wir beitragsfremden Leistungen - Renten der ehemaligen DDR-Bürger und der Russland-Aussiedler - über die Sozialversicherungsbeiträge der arbeitenden Bevölkerung (Beamte ausgenommen) und deren Arbeitgeberbeiträge. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.10.2005)
  7. Daher will er dafür werben, zunächst die Arbeitgeberbeiträge in der Krankenversicherung einzufrieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Die Arbeitgeberbeiträge müssen vom Lohn abgekoppelt und eingefroren werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.08.2003)
  9. Die gesetzlichen Krankenkassen erwägen ein Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Die Reformen bei den Miniund Midi-Jobs begrüßen die Gewerkschaften: "Die geplante Anhebung der Arbeitgeberbeiträge bei den Mini-Jobs von bisher 25 auf 30 Prozent des Bruttolohns ist ein erster Ansatz." ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.11.2005)