Praktisch läuft dies auf ein totales Verbot von Arbeitgeberkündigungen während des Erziehungsurlaubs und dem genannten Zeitraum vor dessen Beginn hinaus.
( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)
Von diesen Arbeitgeberkündigungen werden nur etwa 300 000 durch Klagen angegriffen, also etwa elf Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.02.2003)