Arbeitgebers

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  1. Dann sind in Vorsorgebeiträge umgewandelte Gehaltsanteile nur noch sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers handelt. ( Quelle: Die Zeit (23/2002))
  2. Nach Meinung der Richter ist in diesem Fall der so genannte Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen, der nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliege. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)
  3. Nur einen Monat vor Moslés Berufung zum Geschäftsführer der Ekkert-Gruppe erwarb ein Miteigner seines neuen Arbeitgebers, Günther Eckert, zwei Grundstücke in Groß Schönebeck. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Erst zur letzten Runde kamen sie in das Centro Dannemann und genossen das Spiel ihres Arbeitgebers bei einem Glas Rotwein. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.10.2004)
  5. Der Rückzug des bis dahin größten Arbeitgebers hat enorme Folgen: Allein für Zweibrücken rechnet der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Brüderle mit einem Kaufkraftverlust von 80 bis 110 Millionen Mark. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  6. Bei Annahmeverzug des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer zwar die vereinbarte Vergütung für die infolge des Verzugs nicht geleistete Arbeit verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2003)
  7. Das zeigen die Spitzenverbände der Wirtschaft, die im Schnitt pro Beschäftigtem etwa ein Drittel weniger ausgeben werden als der Bund - ohne die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu verletzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Der Wechsel im Dortmunder Tor stellt alle Beteiligten zufrieden: Lehmann ist seinen ehrgeizigen, weitaus jüngeren Widersacher los und verbessert sich obendrein noch ein wenig, was Rang und Namen seines Arbeitgebers angeht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2003)
  9. Sie würden eine Entlassung in den ersten Jahren erleichtern, ohne die Mitarbeiter schutzlos dem Willen des Arbeitgebers auszusetzen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 09.02.2003)
  10. Darin hatte die Klägerin behauptet, das BAG trage einseitig den Interessen der Arbeitnehmerin Rechnung, ohne die Berufs- und Vertragsfreiheit des Arbeitgebers ausreichend zu berücksichtigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.08.2003)
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