Auf diesem Fundament konnten dann die Gewerkschaften durch Kollektivverträge mit den Arbeitgebervereinigungen Arbeitsbedingungen und Löhne langsam auf das Sozialstaatsniveau der siebziger und achtziger Jahre unseres Jahrhunderts anheben.
( Quelle: TAZ 1995)
Die entsprechenden Gespräche wurden zwischen den Vertretern aller Arbeitgebervereinigungen auf der einen Seite und den Abgesandten der drei entscheidenden Gewerkschaftszentralen auf der anderen Seite geführt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)