Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

  1. Die Koalition plant eine Änderung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, wonach Leiharbeiter während der zeitweiligen Beschäftigung bei einem Kunden ihres Arbeitgebers so zu behandeln sind wie vergleichbare Arbeitnehmer dieses Entleihers. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 13.11.2002)
  2. Das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz schreibt vor, dass ein Bauunternehmen einem anderen Unternehmen keine Arbeitnehmer überlassen darf, wenn es nicht alle Tarifverträge für das Baugewerbe unterzeichnet hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)