Die Koalition plant eine Änderung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, wonach Leiharbeiter während der zeitweiligen Beschäftigung bei einem Kunden ihres Arbeitgebers so zu behandeln sind wie vergleichbare Arbeitnehmer dieses Entleihers.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 13.11.2002)
Das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz schreibt vor, dass ein Bauunternehmen einem anderen Unternehmen keine Arbeitnehmer überlassen darf, wenn es nicht alle Tarifverträge für das Baugewerbe unterzeichnet hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)