"Ein häufiger Streitpunkt ist die Nichtanerkennung von Werbungskosten, die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 2 000 Mark liegen, zum Beispiel Aufwendungen für eine Fortbildung", so Mattern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Es kommt sogar zu Verschärfungen, z.B. bei Alleinerziehenden und durch die Kürzungen bei der Pendler-Pauschale, beim Sparer-Freibetrag, beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag und bei der Eigenheimzulage.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.12.2003)
Gegen den 1990 auf 2000 Mark erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag hat der Bundesfinanzhof in München verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)