Arbeitnehmeraußenhaftung

  1. Weiter kann auch Art. 34 GG mit seiner Enthaftung der Beamten gegenüber dem geschädigten Dritten im hoheitl. Bereich keine Leitbildfunktion für die Arbeitnehmeraußenhaftung beigemessen werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)