Arbeitnehmerbeiträge

  1. Da die Arbeitnehmerbeiträge mittlerweile nicht mehr bei 7, sondern bei 12,85 Prozent liegen, würde aus der Logik des Besoldungsverzichts von 1951 eine Kürzung der gegenwärtigen Beamtenbezüge um 5,85 Prozent folgen. ( Quelle: Die Zeit 1996)