Neben Grundfreibetrag und Arbeitnehmerfreibetrag sind jedoch zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage weitere Steuersubventionen zu berücksichtigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2005)
Nur noch Kinder- und Arbeitnehmerfreibetrag sollen weiter gelten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)