Arbeitnehmerfreibetrag

  1. Neben Grundfreibetrag und Arbeitnehmerfreibetrag sind jedoch zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage weitere Steuersubventionen zu berücksichtigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2005)
  2. Nur noch Kinder- und Arbeitnehmerfreibetrag sollen weiter gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)