Dazu gehören unter anderem die Senkung der Arbeitnehmerpauschale von 2 000 auf wahrscheinlich 1 300 Mark. Die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit soll in eine Entfernungspauschale von voraussichtlich 40 Pfennig je Kilometer umgewandelt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der abzusetzende Betrag wäre wie bisher Teil der Arbeitnehmerpauschale von 2 000 Mark im Jahr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Beim Eintrag der Freibeträge muß hinsichtlich der Werbungskosten berücksichtigt werden, daß diese einen Mindestbetrag von 600 Euro plus die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro übersteigen müssen.
( Quelle: Die Welt Online vom 18.10.2004)