Auch für Sparer mit Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage attraktiv.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.02.2001)
Wie bei der Arbeitnehmersparzulage kann auch hier das Bruttoeinkommen deutlich höher sein - sofern bestimmte Freibeträge und Werbungskosten geltend gemacht werden können.
( Quelle: Die Welt vom 09.05.2005)