Zum ersten Mal werden damit die entscheidenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts und des Arbeitserlaubnisrechts für Ausländer in einem Gesetz zusammengefasst.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.01.2005)
"Ohne dass ein konkreter Bedarf festgestellt wird, werden wir die Bedingungen des deutschen Arbeitserlaubnisrechts nicht einfach über Bord werfen."
( Quelle: DIE WELT 2000)