Die Arbeitsgerichte sprachen ihm daraufhin einen Schadensersatzanspruch zu.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.03.2001)
Die deutschen Arbeitsgerichte haben alle Hände voll zu tun, meistens befassen sie sich mit Kündigungsstreitigkeiten oder Konflikten um Lohn und Gehalt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Im Streitfalle ziehen Arbeitsgerichte mitunter auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter und seine Familienverhältnisse heran.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.08.2001)
ArbG Karlsruhe Truppenvertrag Art. 44; Überleitungsvertrag Art. 2; ArbGG §§ 2 ff. Die Arbeitsgerichte können im Zusammenhang mit Gehaltsklagen Schadenersatzansprüche der alliierten Streitkräfte gegenüber deutschen Arbeitnehmern nachprüfen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Arbeitsgerichte bemühten deshalb das Bundesverfassungsgericht, das schließlich deutlich machte, daß eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das von ihm angerufene Bundesverfassungsgericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Berliner Arbeitsgerichte, die die fristlose Kündigung durch den damaligen Berliner Wissenschaftssenator als rechtmäßig angesehen hatten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
In Schweden und Großbritannien etwa versuchen Zivilund Arbeitsgerichte bewusst, in Diskriminierungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2005)
Kissel hob hervor, daß gerade die Arbeitsgerichte - und das Bundesarbeitsgericht - einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hätten, daß es in den neuen Ländern schon ein alles in allem funktionierendes Arbeitsgerichtswesen gebe.
( Quelle: FAZ 1994)
Die Arbeitsgerichte erster und zweiter Instanz gaben der Firma Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2003)
Laut Urteil muss in der Regel jedoch allen Rechtsuchenden auf Grund der starken Belastung der Arbeitsgerichte die mehrmonatige Wartezeit bis zu einem Termin zugemutet werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.10.2002)