Arbeitsgerichtsverfahren

  1. Beschäftigte können aber dennoch in Arbeitsgerichtsverfahren auf die ablehnende Stellungnahme verweisen, wenn sie gerichtlich gegen den Übergang in den Stellenpool vorgehen wollen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.02.2004)
  2. Für die Belegschaft sei die Affäre nicht vorüber, aber sie warte "ganz klar ab, was der Staatsanwalt ermittelt, was das Arbeitsgerichtsverfahren gegen Herrn Gebauer ergibt oder was sonst noch auf den Tisch gelegt wird". ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2005)