Arbeitskontrolle

  1. Das Bundesarbeitsgericht habe aber die Rechtsprechung so verschärft, das unter die Mitbestimmung praktisch alle EDV-Systeme - außerdem auch Handys für Außendienstmitarbeiter - fielen, weil sie theoretisch zur Arbeitskontrolle geeignet seien. ( Quelle: DIE WELT 2001)