Die Arbeitslosen-Altersrente steht zu, wenn insgesamt wenigstens 15 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto sind und in den letzten eineinhalb Jahren vor Rentenbeginn (frühestens mit '60') wenigstens ein Jahr lang Arbeitslosigkeit bestanden hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)