Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer forderte unterdessen einen längeren Anspruch von Arbeitslosen auf das Arbeitslosengeld I (ALG I).
( Quelle: Die Welt vom 05.06.2005)
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I, von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld zahlt die Bundesagentur aus Vereinfachungsgründen eine Pauschale von 20 Millionen Euro pro Jahr an die Pflegeversicherung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.09.2004)
Als weiteres Haushaltsrisiko kommt der Aussteuerungsbetrag hinzu, den die Bundesagentur als "Strafabgabe" für jeden Arbeitslosen an den Bund zahlen muß, der vom beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld I in das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II wechselt.
( Quelle: Die Welt vom 11.07.2005)
Gestrichen wurde auch der Vorschlag, das Arbeitslosengeld I im ersten Monat der Auszahlung um 25 Prozent abzusenken.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.03.2004)
Wie BA-Sprecherin Ilona Mirtschin betonte, sind in die Berechnung allerdings jene Arbeitslose nicht einbezogen, die nach der alten Regelung noch Anspruch auf 32 Monate Arbeitslosengeld I haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)
Dies sei gerechtfertigt, weil das Arbeitslosengeld I am Ende des Monats ausgezahlt werde.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.08.2004)
Arbeitsmarktexperten der SPD und Gewerkschaften befürchten nun, dass rund 300 000 Arbeitnehmer ab 2006 keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.12.2004)
Um das zu finanzieren, soll Jüngeren das Arbeitslosengeld I gekürzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.09.2005)
Die Mitarbeiter der Arbeitsämter würden dagegen die arbeitsmarktnahen Arbeitslosen betreuen, deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erschöpft ist, außerdem die arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2003)
Auch hat die Arbeitsgruppe keinen konkreten Finanzbedarf für das Projekt angegeben.Beim Arbeitslosengeld I soll hingegen alles beim Alten bleiben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2005)