Arbeitslosengeld II

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  1. Im Klartext heiße das, Arbeitslosengeld II könnte beispielsweise auf das eigene Konto abgezweigt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.09.2004)
  2. Seit 1. Januar sind im Rahmen der Hartz-IV-Reform Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. ( Quelle: n-tv.de vom 10.01.2005)
  3. Jetzt aber, da das alles erreicht ist, geht es auf ostdeutschem Boden montags gegen Dinge, die damals noch gar nicht in der Welt waren, es geht gegen sperrige Begriffe mit römischen Zahlen: Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialreformen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.08.2004)
  4. Als erstes Bundesland hatte Berlin gestern die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Arbeitsagenturen in Jobcentern, in denen das Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden soll, vertraglich geregelt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.08.2004)
  5. Von den jüngeren Arbeitslosen bezog nach Angaben des Ministeriums etwas mehr als die Hälfte Arbeitslosengeld II. Noch etwa drei Viertel der jungen ALG-II-Bezieher seien derzeit länger als drei Monate ohne Arbeit. ( Quelle: RTL vom 03.08.2005)
  6. Wer neben dem Arbeitslosengeld II 400 Euro im Monat verdient, darf davon nur 60 Euro behalten, früher waren es etwa dreimal so viel. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.07.2004)
  7. Enthalten seien auch Einschnitte in Leistungen der Empfänger von Arbeitslosengeld II. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.09.2005)
  8. Baden-Württemberg etwa hat sich schon dafür ausgesprochen, das neue Arbeitslosengeld II, das aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entsteht, nicht von der Bundesanstalt für Arbeit, sondern durch Länder und Kommunen verwalten zu lassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2003)
  9. Danach sollen allein stehende Bezieher der geplanten neuen Unterstützungsleistung (Arbeitslosengeld II) künftig bis zu 55 Prozent des Sozialhilfe-Regelsatzes von 292 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Fürsorge gekürzt wird. ( Quelle: Spiegel Online vom 17.03.2003)
  10. Danach sollen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II verschmolzen werden, das die Höhe der Sozialhilfe haben soll. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.04.2003)
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