Arbeitslosengeld-II-Empfängern

  1. Den Arbeitslosengeld-II-Empfängern steht ein Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2004)
  2. Müntefering verteidigte die geplanten Änderungen der Hartz-Gesetze und die Regelungen zur Aufteilung der Unterbringungskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfängern zwischen Bund und Kommunen. ( Quelle: Die Welt vom 16.12.2005)
  3. Künftig wird Arbeitslosengeld-II-Empfängern beim Zuverdienst einheitlich ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. ( Quelle: Die Welt vom 04.06.2005)
  4. Damit solle verhindert werden, dass sie zu Arbeitslosengeld-II-Empfängern würden und die BA dafür mit jeweils 10 000 Euro "Strafzoll" (Aussteuerungsbetrag) belastet werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2005)
  5. Erst im Juni hat das Jobcenter mit der Überprüfung der Wohnverhältnisse von Arbeitslosengeld-II-Empfängern begonnen (Volksstimme berichtete). ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 08.06.2005)
  6. Nur in Ausnahmefällen seien Erhöhungen gerechtfertigt, beispielsweise bei einem hohen Mitgliedsanteil von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. ( Quelle: Yahoo News vom 21.12.2005)
  7. In Thüringen rechnet der Kreis Altenburg mit 10.000 Arbeitslosengeld-II-Empfängern. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 21.07.2004)
  8. Der Deutsche Landkreistag rechne allein für Unterkunft und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern mit zusätzlichen Aufwendungen von mindestens zwei Milliarden Euro, schreibt das Magazin Focus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.01.2005)