Arbeitslosengeld

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  1. Immer häufiger streichen die Behörden vorübergehend Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, wenn Erwerbslose sich nicht genügend um einen neuen Job bemühen, oder sich sogar darum drücken. ( Quelle: BILD 1998)
  2. Spätestens zum Jahreswechsel, wenn die Bescheide für das Arbeitslosengeld II verschickt sind und die Betroffenen konkret spüren, was die Reformen für sie bedeuten, rechnen die Organisatoren der Proteste mit einer neuen Wutwelle. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.09.2004)
  3. Gestrichen wurde auch der Vorschlag, das Arbeitslosengeld I im ersten Monat der Auszahlung um 25 Prozent abzusenken. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.03.2004)
  4. Die Überlegung geht dahin, Sozialpläne bei Kündigungen weitgehend abzuschaffen und im Gegenzug das Arbeitslosengeld erheblich zu erhöhen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Nun hat sie Angst, dass sie damit kein Arbeitslosengeld II mehr bekommt. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.10.2004)
  6. Die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter verschicken von diesem Montag an die Antragsformulare für das künftige Arbeitslosengeld II. Bis zum 10. September sollen rund 2,2 Millionen Menschen die Fragebögen erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.07.2004)
  7. Wie BA-Sprecherin Ilona Mirtschin betonte, sind in die Berechnung allerdings jene Arbeitslose nicht einbezogen, die nach der alten Regelung noch Anspruch auf 32 Monate Arbeitslosengeld I haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)
  8. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist über die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ehemalige Sozialhilfeempfänger werden somit ordentliche Mitglieder einer Krankenkasse. ( Quelle: Die Welt vom 15.03.2005)
  9. Der Grund: Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, dem steht kein Arbeitslosengeld II zu - das ist gerade der Sinn der neuen Leistung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2005)
  10. Einem gescheiterten Unternehmens- gründer aus dem Bereich Informationstechnologie hat das Arbeitsamt zu Recht das Arbeitslosengeld verweigert, obwohl er in seiner bisherigen Tätigkeit einen Anstellungsvertrag hatte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.07.2004)
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