Arbeitslosenhilfebezieher

  1. Bislang sind die Arbeitsämter für die Arbeitslosenhilfebezieher zuständig, die Kommunen für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger. ( Quelle: Spiegel Online vom 03.04.2004)
  2. Denn nach internen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit wird von 1. Januar an nahezu jeder vierte Arbeitslosenhilfebezieher künftig keine Leistung mehr vom Staat bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.11.2004)
  3. Grund sind die neuen Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II. Bislang konnten Arbeitslosenhilfebezieher 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihre Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.07.2004)
  4. So gibt es fürArbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebezieher keinen Berufsschutz. ( Quelle: Abendblatt vom 21.12.2003)
  5. Die Bundesregierung schätzt, dass 469 000 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher nicht bedürftig sind - weil sie ein zu hohes Vermögen besitzen, das erst aufgebraucht werden muss oder weil das Einkommen des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist. ( Quelle: Abendblatt vom 14.08.2004)