Bislang sind die Arbeitsämter für die Arbeitslosenhilfebezieher zuständig, die Kommunen für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger.
( Quelle: Spiegel Online vom 03.04.2004)
Denn nach internen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit wird von 1. Januar an nahezu jeder vierte Arbeitslosenhilfebezieher künftig keine Leistung mehr vom Staat bekommen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.11.2004)
Grund sind die neuen Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II. Bislang konnten Arbeitslosenhilfebezieher 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihre Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.07.2004)
So gibt es fürArbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebezieher keinen Berufsschutz.
( Quelle: Abendblatt vom 21.12.2003)
Die Bundesregierung schätzt, dass 469 000 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher nicht bedürftig sind - weil sie ein zu hohes Vermögen besitzen, das erst aufgebraucht werden muss oder weil das Einkommen des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist.
( Quelle: Abendblatt vom 14.08.2004)