Arbeitslosenhilfebeziehers

  1. Beim Unions-Modell füllt der Staat den Niedriglohn des bisherigen Arbeitslosenhilfebeziehers auf 73 (ohne Kinder) oder 77 Prozent (mit Kinder) des früheren Nettolohns auf. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)