Arbeitslosenversicherung

  1. Die Reduzierung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent würde die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils um etwa 8 Milliarden Euro entlasten. ( Quelle: RTL vom 11.07.2005)
  2. Der Sozialexperte der Union, Horst Seehofer (CSU), stellte sich ausdrücklich hinter die gewerkschaftlichen Forderungen, bei der Arbeitsmarkt-Reform die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht anzutasten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.05.2002)
  3. Kernpunkt des Papiers ist die Senkung der Ausgaben für Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auf unter 35 Prozent des Lohnniveaus. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 22.06.2005)
  4. Hinzu komme, daß die Krankenversicherung höhere Beitragszahlungen für Krankengeldbezieher an Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten müsse. ( Quelle: Welt 1995)
  5. So beträgt der Beitrag zur Rente 19,1 Prozent, zur Krankenkasse 14 Prozent, für die Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent und für die Pflege 1,7 Prozent. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 21.11.2002)
  6. Inzwischen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen 41,6 Prozent des Bruttolohns berappen - ein absoluter Rekord. ( Quelle: Die Zeit (11/1997))
  7. Versicherungsfremde Leistungen sollten ganz aus der Arbeitslosenversicherung herausgenommen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2003)
  8. Nach Ansicht von Ulrich Steinwedel, Richter am Bundessozialgericht in Kassel, ist eine Änderung der Arbeitslosenversicherung rechtlich möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Im Falle der Arbeitslosigkeit können die 590-Mark-Beschäftigten maximal als Sozialhilfeempfänger dem Staate lästig werden, der Bundesanstalt in Nürnberg sicher nicht, denn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen sie ohnehin nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Es sei nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, Infrastrukturinvestitionen zu bezuschussen. ( Quelle: )