Arbeitslosenversicherung

  1. CDU und CSU streben eine Reduzierung der Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent an. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.03.2004)
  2. Ausgenommen sind alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.09.2001)
  3. Dieser Sachverhalt deutet schon auf einen der möglichen Pferdefüße einer stärker auf den Versicherungsgedanken gestützten Arbeitslosenversicherung hin: Die bisherige Lösung einheitlicher Sätze hat erhebliche regionale Umverteilungseffekte zur Folge. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  4. Geplant ist auch, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von bisher 6,5 Prozent des Bruttolohns spätestens am 1. Januar 2007 um ein bis zwei Prozentpunkte zu senken. ( Quelle: Handelsblatt vom 11.11.2005)
  5. Wollten wir alle Leistungsempfänger rückwirkend bezahlen, wären das fast 18 Milliarden Mark. Dann müsste der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um über 1 Prozentpunkt steigen. ( Quelle: BILD 2000)
  6. Die Gewerkschaft setzt auf Personalentwicklungsgesellschaften, in denen die Entlassenen mit Zuschüssen aus der Arbeitslosenversicherung 'geparkt' werden können, um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Man stelle sich vor: Der deutsche Finanzminister macht den Vorschlag, die bankrotte Arbeitslosenversicherung der Bundesrepublik zu reformieren. ( Quelle: Spiegel Online vom 29.08.2004)
  8. Mit dem Rest will die SPD den Rentenbeitrag senken, die Union möchte die Arbeitslosenversicherung verbilligen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.11.2005)
  9. Arbeitsmarktexperten der SPD und Gewerkschaften befürchten nun, dass rund 300 000 Arbeitnehmer ab 2006 keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.12.2004)
  10. Die größten Ausgabeblöcke in diesem sozialen Netz sind dabei die Rentenversicherung mit 194,8 Mrd. DM, die Krankenversicherung mit 134,2 Mrd. DM und die Arbeitslosenversicherung mit 48,5 Mrd. DM. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)