Eine weitere Zunahme gibt es durch die Arbeitslosmeldung von über 58 Jahre alten Arbeitslosen.
( Quelle: Tagesschau vom 31.03.2005)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe besteht erst dann wieder, wenn der Arbeitslose innerhalb des letzten Jahres vor der neuen Arbeitslosmeldung mindestens 240 Kalendertage in beitragspflichtiger Beschäftigung gestanden hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)