Die Abteilungen Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik wandern in das Wirtschaftsministerium - für Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Arbeitsförderung und Arbeitslosenhilfe, Arbeitszeit und Arbeitsschutz ist künftig der neue Superminister zuständig.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.10.2002)