Arbeitsmarktpolitik

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  1. Die Abteilungen Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik wandern in das Wirtschaftsministerium - für Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Arbeitsförderung und Arbeitslosenhilfe, Arbeitszeit und Arbeitsschutz ist künftig der neue Superminister zuständig. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.10.2002)
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